STÄDTEBAULICHE PLANUNGEN

Städtebauliche Planungen


Unser Büro hat im Rahmen formeller Planungen eine Reihe von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Kommunen im Land Brandenburg sowie für die Stadt Berlin erarbeitet. Hinzu kommen zahlreiche Satzungen wie Erhaltungs- und Gestaltungs-, aber auch Ergänzungs- und Klarstellungssatzungen.


Wesentlich sind ebenso die inhaltlich vielfältigen informellen Planungen.

Für 17 Städte haben wir Städtebauliche Rahmenpläne/Vorbereitende Untersuchungen sowie kommunale Entwicklungskonzepte erstellt.

Dabei lag unser Schwerpunkt in den letzten Jahren vor allem auf Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) sowie förderprogrammuntersetzenden Konzeptionen wie Sanierungsplänen, Stadtumbaustrategien, Städtebauliche Zielplanungen und Mittelbereichsentwicklungskonzepten.


Zudem hat unser Team Gestaltungskonzepte für Straßen und Plätze sowie Bebauungs- und Nutzungskonzepte für „Problemobjekte und -standorte“ entwickelt.

REFERENZEN

Amt Ruhland

Gemeindeübergreifendes Integriertes Entwicklungskonzept, 2021/2022


Das Amt Ruhland beauftragte uns mit der Erarbeitung eines Gemeindeübergreifenden Integrierten Entwicklungskonzepts, um Zielstellungen und Strategien für die räumliche Entwicklung der sechs zugehörigen Gemeinden zu formulieren. Unsere Entwicklungsvision mit dem Leitbild „lokal, vernetzt, lebenswert. Gemeinsam in die Zukunft“ berücksichtigt alle amtsangehörigen Gemeinden sowie deren Orts- und Gemeindeteile. 

Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden lokale Potenziale und Bedarfe auf Ortsteilebene erhoben und Visionen für eine individuelle Entwicklung skizziert. Die Einbindung und Mitwirkung der Menschen vor Ort und regionaler Akteure waren dabei von zentraler Bedeutung. Durch Steuerungsrunden, Expertenworkshops, Präsenzveranstaltungen, Ortsspaziergänge, eine Online-Plattform und eine Umfrage wurde ein breites Spektrum an Akteuren einbezogen. Dadurch konnten vielfältige und tiefgehende Erkenntnisse für den weiteren Bearbeitungsprozess gewonnen werden.

Das Leitbild wurde durch die Ableitung von zentralen Vorhaben konkretisiert und bedeutsame Schlüsselvorhaben für die Umsetzung dargestellt.

Lauchhammer

Städtebaulicher Rahmenplan Stadtumbau, 2015/2016


Nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Lauchhammer-Mitte“ stehen die ab Beginn der 1950er Jahre errichteten Wohngebiete im Fokus der städtebaulichen Entwicklung. Lauchhammer ist mit den Herausforderungen des weiteren Einwohnerrückgangs, einer Leerstandsquote von bis zu 30 % im mehrgeschossigen Wohnungsbau sowie der teilweise finanziell schwierigen Situation der Wohnungsunternehmen konfrontiert. Die Stadt Lauchhammer hat daher ein Sanierungsgebiet festgesetzt, für das wir 2015/2016 die Vorbereitenden Untersuchungen und einen städtebaulichen Rahmenplan erarbeitet haben. Zentrales Ergebnis war dabei, die Neustadt I mit der denkmalgeschützten Hauptachse des Stadtgebietes zu revitalisieren und den planmäßigen Rückbau von den „Rändern“ in den Neustädten II und III zu organisieren und umzusetzen.

Fontanestadt Neuruppin

Bebauungsplan Nr. 64 "Breite Straße Alt Ruppin", 2016


Das Plangebiet im Ortsteil Alt Ruppin der Fontanestadt Neuruppin besitzt einen überwiegend kleinstädtischen Charakter. Im Rahmen der Stadterneuerung wurden das Ortsbild und die Nutzungsstruktur durch Sanierungsmaßnahmen nachhaltig positiv beeinflusst. Anlass des Bebauungsplans war, die erreichten Ergebnisse und eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung zu sichern. Unser Büro erarbeitete dafür einen Bebauungsplan mit vorwiegend bestandsorientiertem bzw. bestandssicherndem Charakter, der einerseits gebietsverträgliche bauliche Ergänzungen auf Baulücken ermöglicht, eine ungesteuerte Entwicklung wie sie bei einer Bebauung nach § 34 BauGB entstehen kann, jedoch unterbindet.


Elsterwerda

Gestaltungssatzung "Innenstadt Elsterwerda", 2020


Nach Auslaufen des Bund-Länder-Programms Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sehen zahlreiche Gemeinden vor, die mit der Umsetzung des 

Sanierungsprozesses erreichten stadtbildgestalterischen Aufwertungen zu bewahren und auch zukünftig stadtbildstörende Umgestaltungsmaßnahmen zu verhindern. Mit diesem Ziel wurde die bis dahin gültige Gestaltungsfibel für das ehemalige Sanierungsgebiet in Elsterwerda unter Reduzierung der Gebietskulisse inhaltlich überarbeitet und als Satzung rechtlich festgesetzt. Dabei wurde berücksichtigt, dass ein möglichst niederschwelliger Verwaltungsaufwand sowie keine förderseitige Unterstützung für Erneuerungsmaßnahmen mehr bestehen. Mit gleicher Zielstellung haben wir die Gestaltungssatzungen von Falkenberg/Elster, Lauchhammer und Ortrand neu gefasst.

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